Gerne stehe ich Ihnen als Nachlassgericht für die Übernahme von Nachlasspflegschaften zur Verfügung. Ich vertrete hierbei die jeweils unbekannten Erben und führe bei entsprechender Bestellung auch die Erbenermittlung durch.
Ich biete Ihnen transparente Kommunikation, sachgerechte Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, termingerechte Berichterstattung und zügige Abwicklung.
Auch Verfahrenspflegschaften übernehme ich gerne für Sie.
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